Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Johannes Schmid Tontechnik
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Johannes Schmid Tontechnik, Lindenweg 23, 86871 Rammingen, und seinen Kunden über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie die Erbringung von Dienstleistungen.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Johannes Schmid Tontechnik stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote von Johannes Schmid Tontechnik sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Johannes Schmid Tontechnik oder durch die Annahme der gelieferten Waren oder Dienstleistungen zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, es sei denn, es wurden andere Zahlungsfristen schriftlich vereinbart.
3.2. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Mieter die Verzugszinsen nach § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Mietgegenstände
4.1. Die Mietgegenstände bleiben Eigentum von Johannes Schmid Tontechnik. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und nur für die vereinbarten Zwecke zu nutzen.
4.2. Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände während der Mietdauer.
4.3. Eine Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Johannes Schmid Tontechnik gestattet.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzession, GEMA-Anmeldung etc. sowie deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Hierfür entstehende Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Gleiches gilt für Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen- und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten. Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie der erforderlichen Einsatzzeiten.
Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die vom Kunden mitgeteilten Informationen unzureichend sind, wird der Vermieter dies unverzüglich mitteilen.
5.3. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig vor Aufnahme der Arbeiten über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort zu informieren.
5.4. Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Kunde einzustehen.
5.5. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der Mieter hat für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften und der Richtlinien der VDE zu sorgen.
5.6. Sofern die Parteien nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart haben, verpflichtet sich der Kunde, das allgemein für die und durch die jeweiligen Mietgegenstände, insbesondere auch im Hinblick auf die geplante Veranstaltungsverwendung, bestehende Risiko (Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Er wird dem Vermieter den Abschluss einer solchen Versicherung spätestens bei Übernahme der Mietsache nachweisen. Der Kunde wird von der Pflicht nicht dadurch befreit, dass der Vermieter sich die Versicherung nicht nachweisen lässt. Insbesondere führt die fehlende Anforderung des Nachweises nicht dazu, dass der Vermieter die Versicherung abschließt.
6. Stornierungen
6.1. Stornierungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen.
6.2. Im Falle der Stornierung/Kündigung durch den Mieter kann der Vermieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung als Schadensersatz fordern. Dieser beläuft sich auf den vereinbarten Gesamtpreis für die Miete und ermäßigt sich wie folgt:
ab 21 Tage vor Mietbeginn 30 % des Gesamtpreises
ab 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtpreises
ab 7 Tage vor Mietbeginn 75 % des Gesamtpreises
ab 2 Tage vor Mietbeginn 100 % des Gesamtpreises
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Der Kunde hat die Mietgegenstände bei Übernahme auf etwaige Mängel zu prüfen und diese unverzüglich zu melden.
7.2. Johannes Schmid Tontechnik haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Mietgegenstände entstehen.
8. Rückgabe der Mietgegenstände
8.1. Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
8.2. Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden zusätzlichen Tag die volle Tagesmiete berechnet.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz von Johannes Schmid Tontechnik.
9.2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Johannes Schmid Tontechnik.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.